Menü
Regeln und Gesetze
Regeln für den Schiffsverkehr:
- Minimum Abstand zum Fischfarm beim Angeln ist 100 M. Jeglicher Bootsverkehr muss mindestens 20 Meter von Markierungsbojen beim Fischfarmen und Anlegevorrichtungen entfernt stattfinden.
- Fischen Sie nicht unter der Mindestgröße.
- Ab dem 1. Mai 2015 ist die Verwendung von Schwimmhilfen für alle an Bord von Booten mit einer Länge von weniger als 8 Metern obligatorisch. Ausnahmen sind, wenn Sie vor Anker oder im Hafen liegen.
- Die Alkoholgrenze für den Fahrer eines Bootes unter 15 m beträgt 0,8 ‰.
- Die Höchstgeschwindigkeit in der Marina beträgt 5 Knoten (9 km / h).
Ab 01.05.2010 besteht in Norwegen Bootsführerscheinpflicht für Leute, die nach dem 01.01.1980 geboren wurden, wenn die Boote über 8 m lang sind oder die Motorstärke über 25 PS beträgt. Es gibt noch keine Informationen darüber, inwieweit ausländische Bootsführerscheine anerkannt werden.
Ausländische Touristen müssen beim Angeln im Meer folgende Regeln beachten:
- Verwenden Sie nur Handgeräte (Touristen dürfen keine Netze, Fallen, Leinen oder ähnliches verwenden).
- Der Fang darf nicht verkauft werden.
- Kann nicht am direkten Fang von Königskrabben teilnehmen.
- Kann unter bestimmten Bedingungen zusammen mit einem norwegischen Staatsbürger an der Jagd auf Küstenrobben teilnehmen, wenn Sie einen Abschussschein haben.