Aktuelle Ausfuhrbestimmungen für Angeltouristen

Exportbestimmungen gültig ab 2021:

 

Fischprodukte dürfen außer Landes exportiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Produkte eine oder mehrere dieser Anforderungen erfüllen:

  • Gekauft bei einem registrierten Händler (Kassenbon / Originalverpackung).
  • Von einem markenregistrierten Schiff gekauft und vom Schiffseigner übernommen. Dies ist durch Vorlage des Schlussvermerks des Schiffseigners zu dokumentieren.
  • In einem registrierten Fischereitourismusbetrieb gefangen. Das Mitbringen von bis zu 18 kg Fisch und Fischfilet ist bis zu zweimal im Jahr erlaubt, wenn Sie während eines Aufenthaltes bei einem eingetragenen Fischereitourismusbetrieb gefischt haben und über eine beglaubigte Fangliste verfügen.
  • Die Fische sind Süßwasserfische (Lachs, Forelle und Saibling fallen nicht unter die Exportquote).

 

Im Falle eines Verstoßes können alle Fische und alle Fischprodukte beschlagnahmt und die Angelegenheit der Polizei gemeldet werden.

Die Strafe für Fischschmuggler, die illegalen Fisch aus Norwegen ausführen, beträgt 8.000 NOK und zusätzlich 200 NOK pro Kilo Fisch oder Fischprodukt.